Konformität
Wir bieten jetzt auch die Möglichkeit, die Entscheidungsregel gemäß der Konformitätserklärung im DAkkS-Kalibrierschein sowie im Werkskalibrierschein auszuwählen.
Es stehen 3 Entscheidungsregeln zur Auswahl. Diese unterscheiden sich in Ihrem Vertrauensniveau für die ausgesprochene Konformitätsaussage und damit im Akzeptanzbereich der ermittelten Messwerte. Standardmäßig wird bei uns im Hause die Entscheidungsregel 2 verwendet.
Entscheidungsregel 1
Aufgrund unzureichender Prüflings Informationen (keine normative Regelung, Hersteller- bzw. Kunden-Toleranzen) oder auch auf Kundenwunsch, erfolgt hier keine Angabe der Konformität im Kalibrierschein.
Entscheidungsregel 2
Dies ist die binäre Entscheidungsregel gemäß ILAC-G8:09/2019 (Kapitel 4.2.1). Die erweiterte Messunsicherheit wird für die Bewertung nicht berücksichtigt.
Die Entscheidungsregel wird wie folgt gekennzeichnet:
i.T. Der Messwert liegt, ohne Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit, innerhalb der Spezifikationsgrenzen.
a.T. Der Messwert liegt, ohne Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit, außerhalb der Spezifikationsgrenzen.
Entscheidungsregel 3
Dies ist die nicht binäre Entscheidungsregel gemäß ILAC-G8:09/2019 (Kapitel 4.2.3). Die erweitere Messunsicherheit wird für die Bewertung berücksichtigt.
Die Entscheidungsregel wird wie folgt gekennzeichnet:
i.T. Der Messwert liegt, unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit, innerhalb der Spezifikationsgrenzen.
i.T.? Unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit kann keine Konformität bestätigt werden, obwohl der Messwert sich innerhalb der Spezifikationsgrenzen befindet.
a.T.? Unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit kann keine Nichtkonformität bestätigt werden, obwohl der Messwert sich außerhalb der Spezifikationsgrenzen befindet.
a.T. Der Messwert liegt, unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit, außerhalb der Spezifikationsgrenzen.