Konformität

Wir bieten jetzt auch die Möglichkeit, die Entscheidungsregel gemäß der Konformitätserklärung im DAkkS-Kalibrierschein sowie im Werkskalibrierschein auszuwählen.

Es stehen 2 Entscheidungsregeln zur Auswahl. Diese unterscheiden sich in Ihrem Vertrauensniveau für die ausgesprochene Konformitätsaussage und damit im Akzeptanzbereich der ermittelten Messwerte. Standardmäßig wird bei uns im Hause die Entscheidungsregel 2 verwendet.

Entscheidungsregel 1

Aufgrund unzureichender Prüflings Informationen (keine normative Regelung, Hersteller- bzw. Kunden-Toleranzen) oder auch auf Kundenwunsch, erfolgt hier keine Angabe der Konformität im Kalibrierschein.

Entscheidungsregel 2

Dies ist die binäre Entscheidungsregel gemäß ILAC-G8:09/2019 (Kapitel 4.2.1).  Die erweiterte Messunsicherheit wird für die Bewertung nicht berücksichtigt.

Die Entscheidungsregel wird wie folgt gekennzeichnet:

i.T. Der Messwert liegt, ohne Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit, innerhalb der Spezifikationsgrenzen.

a.T. Der Messwert liegt, ohne Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit, außerhalb der Spezifikationsgrenzen.




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